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Hausordnung 2007/08

Durch die Hausordnung soll erreicht werden, dass das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft auf gegenseitige Rücksichtsnahme beruht, dass die Gesundheit und das Eigentum jedes Einzelnen geschätzt wird und die vorhandenen Sachwerte erhalten bleiben. Die Hausordnung ist als verpflichtende Weisung zu verstehen. Verstöße dagegen werden in dem dafür vom Schulunterrichtsgesetz geschaffenen Rahmen geahndet. Die Hausordnung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft fallen Aufgaben zu, die durch Mitarbeit und Mitverantwortung zu lösen sind.

1.      Vor dem Unterricht

1.1. Fahrräder werden im Fahrradkeller, keinesfalls vor dem Schuleingang abgestellt, Mopeds auf dem südlich gelegenen Parkplatz oder im Fahrradkeller, doch muss der Motor bereits im Freien abgeschaltet werden. Das Starten eines Mopeds im Fahrradraum ist nicht gestattet. Zu- und Abfahrt erfolgt über einen eigenen Zufahrtsweg entlang des Gehsteigs bzw. über eine in der Mitte befindliche Gehsteigsrampe, wobei auf die Fußgänger entsprechend Rücksicht zu nehmen ist. Laut StVO besteht auf dem Gehsteig entlang des Fahrradkellers Fahrverbot.

1.2. Die Schüler (Oberstufenschüler auch vorher) werden ab 7.40 Uhr in den Klassentrakt eingelassen. Vor 7.40 Uhr können sich die Schüler in der Eingangshalle (vor der vorderen Brandschutztüre) und in der Garderobe aufhalten. Beginnt der Unterricht nicht um 7.55 Uhr, erscheinen die Schüler erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn.
1.3. In der Garderobe wird jeder Klasse ein bestimmter Platz zugewiesen. Im Schulgebäude werden  in der Zeit vom 3. November bis  30. März Hausschuhe getragen. In der übrigen Zeit bei Schlechtwetter.  Die Reinigung der Schule wird dadurch erleichtert. Straßenschuhe sind keine Hausschuhe! Die Straßen- und Hausschuhe werden in oder auf die Schuhablage gestellt. Der Fußboden in der Garderobe ist frei von Schuhen! In den Garderoben dürfen auf keinen Fall Wertsachen zurückgelassen werden. Die Garderobe ist weder ein Aufenthalts- noch ein Spielraum! Garderobenschränke, die von den Schülern für jedes Schuljahr gemietet werden können, befinden sich in der Nähe der Garderobenbänke der einzelnen Klassen. Diese Schränke müssen innen und aussen sauber und versperrt gehalten werden. Der Verlust des Schlüssels ist im Sekretariat zu melden.
1.4 Die Schüler erwarten den Beginn des Unterrichts in ihrer Klasse bzw. vor dem betreffenden Sonderunterrichtsraum. Ist 10 Minuten nach Beginn der Stunde noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.

1.5 Während des gesamten Vormittagsunterrichts (einschließlich der Pausen) darf kein Schüler ohne Genehmigung das Schulareal verlassen. Schüler, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind, halten sich in den Räumen und an den Plätzen, die ihnen zugewiesen wurden, auf. (siehe Punkt 3.4)
Bei plötzlicher Erkrankung haben sich Unterstufenschüler beim Klassenlehrer und im Sekretariat (Verständigung der Eltern), Oberstufenschüler beim Klassenlehrer abzumelden. Ist für den Vormittag ein Arztbesuch vorgesehen, so ist dies durch die Eltern schon vorher schriftlich mitzuteilen. Absenzen sind auf dem schuleigenen Absenzformular von den Eltern zu bestätigen.
 
2. Pausenordnung

2.1 In den Pausen stehen den Schülern die Klassen, Gänge, die Aula, die Insel und die inneren Schulhöfe nicht aber Hartplatz, Sportplatz und der Beachvolleyballplatz zur Verfügung. 
2.2 Im Schulgebäude sind Fangenspielen und Ballspielen verboten.  
2.3 Jede Klasse ist für die Sauberkeit ihres Klassenraumes verantwortlich.

2.4 In den Klassen befinden sich graue Müllboxen mit den Sektionen: Papier, Kunststoff, Metall (Alu), Restmüll und ein Bio-Kübel. Glasflaschen werden in eigene Behälter, die sich beim Buffet und neben dem Ausgang befinden, entsorgt. Neben den Getränkeautomaten befinden sich große Behälter, in denen Kunststoffflaschen entsorgt werden.
2.5 Mit dem Läuten begeben sich die Schüler in ihre Klassen.

2.6 Das Rauchen im Schulgebäude ist für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, verboten. Alle Schüler dürfen auch auf den Freiflächen der Schule (Pausenhof, Schuleingangsbereich, Sportplatz, Parkplätze, etc.) nicht rauchen. 
2.7 Musikhören ist nur in den Pausen und nur in Zimmerlautstärke erlaubt.

3. Nach dem Unterricht
 
3.1 Nach der letzten Vormittagsstunde in einem Unterrichtsraum werden alle Sessel von den Schülern auf die Tische gestellt. 
3.2 Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler in die Garderoben, wobei die 1. und 2. Klassen vom Lehrer der letzten Stunde begleitet werden
3.3 Die Direktion kann einzelnen Schülern mit Aufenthaltsbewilligung gestatten, sich auch nach Beendigung des Unterrichts in den ihnen zugewiesenen Räumen und Plätzen aufhalten. 
3.4 Als Aufenthaltsräume stehen den Schülern die Aula, Schülertische im 2.Stock entlang des Geländers zur Aula, die Insel und die inneren und äußeren Schulhöfe zur Verfügung.
 
3.5 Der Beachvolleyballplatz und der Hartplatz können im Rahmen der Schülermitverwaltung in der Mittagszeit und an Nachmittagen (Mo-Fr) benützt werden, sofern kein LÜ-Unterricht stattfindet und der Direktor die Bewilligung erteilt.
4. Weitere Hinweise

4.1 Beschädigungen jeglicher Art sind sofort dem Klassenvorstand zu melden. Die Verursacher haben die anfallenden Kosten selbst zu tragen. (z.B.: Beschreiben der Bänke, Beschmutzen der Vorhänge und Mauern, Beschädigung von Schultafeln, Bekleben der Klassentüren, etc.) 
4.2 Sportschuhe, die im Schulgebäude als Hausschuhe getragen werden, eignen sich nicht zugleich als Hallenschuhe in den Turnsälen!

4.3 Getränke und Essen dürfen nicht in Sonderunterrichtsräume (Informatik, Turnsäle, Ch/Ph/BIUK/BE/WE/ME-Säle) und in die Aula mitgenommen werden.
4.4 Fundgegenstände werden beim Schulwart in der Koje abgegeben. Verluste sollen im Sekretariat gemeldet werden. Fundgegenstände aus den Turnsälen werden in einer Vitrine beim Turnsaaleingang ausgestellt.
4.5 Unfälle, die sich auf dem Schulweg, im Schulgebäude oder während einer Schulveranstaltung ereignen, sind sofort, spätestens aber am folgenden Tag im Sekretariat zu melden. Die Schüler sind über die Schule unfallversichert. 
4.6 Die Schule verfügt über ein modernes Alarmsystem. Bei Ertönen des Hausalarms haben die Schüler den Anweisungen der Lehrer unverzüglich Folge zu leisten.
 
5. Stundeneinteilung - Pausen
Vormittag      Nachmittag Große Pausen
1.   7.55 - 8.45 7. 13.40 – 14.30   9.40 – 9.55
2. 8.50 - 9.40 8. 14.30 – 15.20 11.40 – 11.50
3.   9.55 - 10.45 9. 15.20 – 16.10
4. 10.50 - 11.40 10. 16.10 – 17.00
5. 11.50 - 12.40 11. 17.00 – 17.50
6. 12.45 - 13.35
 
Die Hausordnung wurde in der SGA-Sitzung vom 18.10. 2007 beschlossen.
 

TURNSAALORDNUNG
  • In den Turnsälen dürfen ausschließlich saubere Hallenschuhe mit heller Sohle getragen werden. Diese Hallenschuhe dürfen weder im Freien noch im restlichen Schulgebäude getragen werden.
  • Alle Schüler warten im Gang vor dem Turnsaaltrakt auf die Lehrer.
  • Die Schüler kommen mit Hausschuhen zum Turnsaaltrakt. Auch am Nachmittag müssen die Straßenschuhe in der Hauptgarderobe angezogen werden.
  • Die Schüler gehen im Inneren des Schulgebäudes zu den Turnsälen. Die Vereine benützen die Eingänge vom Freien her.
  • Mitglieder von Vereinen dürfen erst 10 Minuten vor Beginn ihrer Einheiten in die Garderoben gehen. Vorher können sie sich im Bereich der Schulwartkoje oder vor dem Schulgebäude aufhalten.
  • Am Beachvolleyballplatz wird barfuß gespielt. Anschließend sind die Füße mit den dafür vorgesehenen Besen, die vor der Gangtür hängen, zu reinigen.
  • Nach der Benützung des Beachvolleyballplatzes dürfen die Turnsäle nicht mehr betreten werden.
  • In die Turnsäle dürfen weder Getränke noch Speisen mitgenommen werden. Für Getränke im Bereich der Freianlagen dürfen nur Plastikflaschen verwendet werden.
  • TABE-Schüler dürfen die Turnsäle nur unter Aufsicht eines Lehrers benützen, der Beachvolleyballplatz steht TABE-Schülern nicht zur Verfügung.
  • Die Tür vom Geräteraum zum Hartplatz dient nur dem Gerätetransport. Der Zugang zum Freien muss über die Gangtüren erfolgen.
  • Tore müssen verankert werden. Das Schaukeln darauf ist verboten. (Es besteht sogar Lebensgefahr!)
  • Die freie Benützung der Plätze im Freien ist nur mit Erlaubnis (Direktor, LÜ-Lehrer) und auch nur in der Zeit, in der kein Turnunterricht im Freien stattfindet, möglich.

Die Turnsaalordnung wurde als Zusatz zur Hausordnung in der SGA-Sitzung vom 10.2.2002 einstimmig beschlossen. 
 

 

AUSZUG AUS DER BRANDSCHUTZORDNUNG
Verhalten im Brandfall
 
Bei Brandausbruch
Alarmieren der Feuerwehr Tel. Notruf: 122
Retten
Löschen
Türen des Brandraumes schließen
Aufzüge nicht benützen
Bei Ertönen des Räumungsalarmes sofort das Gebäude verlassen.
Falls dies nicht möglich ist: im Raum bleiben. Türen schließen,
Fenster öffnen, sich den Löschkräften der Feuerwehr bemerkbar
machen. Im Rauch auf den Boden legen= bessere Überlebenschance.
 
Während des Brandes
Der Feuerwehr die Zufahrten zeigen. Den Anordnungen der Löschkräfte
Folge leisten.
Rettungsversuch nur nach Anweisung der Einsatzkräfte durchführen.
Löschstrahl des Feuerlöschers nicht in Rauch und Flammen, sondern
direkt auf die brennenden Gegenstände richten.
 
Verhalten bei einem Probealarm:
1. Bei Ertönen des Hausalarms (schrilles Auf-und Abschwellen) ist das
Gebäude unverzüglich entsprechend den Anweisungen des Lehrpersonals und der Brandschutzbeauftragten zu räumen.
 
2. Das Verlasen des Gebäudes erfolgt nach dem in jedem Unterrichtsraum
aufgehängten Fluchtplan:

  • Klassen im EG verlassen das Schulgebäude durch die Tür im Turnsaalverbindungsgang in den Innenhof.
  • Klassen unter der Aula (im EG) benützen die Tür bei der Schulwartkoje zum Sportplatz.
  • Klassen im 1. Stock benützen die Notstiege im Südtrakt und gehen zum Parkplatz.
  • Klassen im 2. Stock und Schüler/innen in den Sonderunterrichtsräumen des 2. und 3. Stockes verlassen das Gebäude über die beiden Hauptstiegen und die Tür bei der Schulwartkoje zum Sportplatz.
  • Das Verlassen des Gebäudes erfolgt geordnet im Klassenverband.
  • Schüler außerhalb des Klassenverbandes, d.h. jene in Aufenthaltsbereichen und im EDV-Bereich (3. Stock) verlassen ebenfalls das Gebäude.
  • Beim Passieren der Brandschutztüren ist Vorsicht geboten. Die Türen zuerst schließen lassen und dann die Flügeltüre benützen.

 3. Nach Beendigung des Alarms geordnet in die Klassen zurückkehren.
 
 
Die Brandschutzordnung wurde als Zusatz zur Hausordnung in der SGA-Sitzung vom 2. 6. 2004
einstimmig beschlossen.

   

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