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Durch die Hausordnung soll erreicht werden, dass das Zusammenleben in
der Schulgemeinschaft auf gegenseitige Rücksichtsnahme beruht, dass die
Gesundheit und das Eigentum jedes Einzelnen geschätzt wird und die
vorhandenen Sachwerte erhalten bleiben. Die Hausordnung ist als
verpflichtende Weisung zu verstehen. Verstöße dagegen werden in dem
dafür vom Schulunterrichtsgesetz geschaffenen Rahmen geahndet. Die
Hausordnung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Allen
Mitgliedern der Schulgemeinschaft fallen Aufgaben zu, die durch
Mitarbeit und Mitverantwortung zu lösen sind. |
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| 1. Vor
dem Unterricht 1.1. Fahrräder werden im Fahrradkeller, keinesfalls vor dem
Schuleingang abgestellt, Mopeds auf dem südlich gelegenen Parkplatz oder
im Fahrradkeller, doch muss der Motor bereits im Freien abgeschaltet
werden. Das Starten eines Mopeds im Fahrradraum ist nicht gestattet. Zu-
und Abfahrt erfolgt über einen eigenen Zufahrtsweg entlang des Gehsteigs
bzw. über eine in der Mitte befindliche Gehsteigsrampe, wobei auf die
Fußgänger entsprechend Rücksicht zu nehmen ist. Laut StVO besteht auf
dem Gehsteig entlang des Fahrradkellers Fahrverbot. |
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| 1.2. Die Schüler (Oberstufenschüler auch vorher) werden ab 7.40 Uhr in den Klassentrakt eingelassen.
Vor 7.40 Uhr können sich die Schüler in der Eingangshalle (vor der
vorderen Brandschutztüre) und in der Garderobe aufhalten. Beginnt der
Unterricht nicht um 7.55 Uhr, erscheinen die Schüler erst unmittelbar
vor Unterrichtsbeginn. |
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| 1.3. In der Garderobe wird jeder Klasse ein bestimmter Platz
zugewiesen.
Im
Schulgebäude werden in der Zeit vom 3. November bis 30. März
Hausschuhe getragen.
In der übrigen Zeit bei Schlechtwetter. Die Reinigung der Schule wird
dadurch erleichtert. Straßenschuhe sind keine Hausschuhe! Die Straßen-
und Hausschuhe werden in oder auf die Schuhablage gestellt. Der Fußboden
in der Garderobe ist frei von Schuhen! In den Garderoben dürfen auf
keinen Fall Wertsachen zurückgelassen werden. Die Garderobe ist weder
ein Aufenthalts- noch ein Spielraum! Garderobenschränke, die von den
Schülern für jedes Schuljahr gemietet werden können, befinden sich in
der Nähe der Garderobenbänke der einzelnen Klassen. Diese Schränke
müssen innen und aussen sauber und versperrt gehalten werden. Der
Verlust des Schlüssels ist im Sekretariat zu melden. |
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1.4 Die Schüler erwarten den Beginn des Unterrichts
in ihrer Klasse bzw. vor dem betreffenden Sonderunterrichtsraum. Ist 10 Minuten
nach Beginn der Stunde noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der
Klassensprecher im Sekretariat. |
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1.5 Während des gesamten Vormittagsunterrichts (einschließlich der
Pausen) darf kein Schüler ohne Genehmigung das Schulareal verlassen.
Schüler, die von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand befreit sind,
halten sich in den Räumen und an den Plätzen, die ihnen zugewiesen
wurden, auf. (siehe Punkt 3.4)
Bei plötzlicher Erkrankung haben sich Unterstufenschüler beim
Klassenlehrer und im Sekretariat (Verständigung der Eltern),
Oberstufenschüler beim Klassenlehrer abzumelden. Ist für den Vormittag
ein Arztbesuch vorgesehen, so ist dies durch die Eltern schon vorher
schriftlich mitzuteilen. Absenzen sind auf dem schuleigenen
Absenzformular von den Eltern zu bestätigen. |
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| 2. Pausenordnung
2.1 In den Pausen stehen den Schülern die Klassen, Gänge, die Aula,
die Insel und die inneren Schulhöfe nicht aber Hartplatz, Sportplatz und
der Beachvolleyballplatz zur Verfügung.
2.2 Im Schulgebäude sind Fangenspielen und Ballspielen verboten.
2.3 Jede Klasse ist für die Sauberkeit ihres Klassenraumes
verantwortlich. |
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| 2.4 In den Klassen befinden sich graue Müllboxen mit den Sektionen:
Papier, Kunststoff, Metall (Alu), Restmüll und ein Bio-Kübel.
Glasflaschen werden in eigene Behälter, die sich beim Buffet und neben
dem Ausgang befinden, entsorgt. Neben den Getränkeautomaten befinden
sich große Behälter, in denen Kunststoffflaschen entsorgt werden. |
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| 2.5 Mit dem Läuten begeben sich die Schüler in ihre Klassen.
2.6 Das Rauchen im Schulgebäude ist für alle Personen, die sich in
der Schule aufhalten, verboten. Alle Schüler dürfen auch auf den
Freiflächen der Schule (Pausenhof, Schuleingangsbereich, Sportplatz,
Parkplätze, etc.) nicht rauchen.
2.7 Musikhören ist nur in den Pausen und nur in Zimmerlautstärke
erlaubt. |
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3. Nach dem Unterricht
3.1 Nach der letzten Vormittagsstunde in einem Unterrichtsraum werden
alle Sessel von den Schülern auf die Tische gestellt.
3.2 Nach Unterrichtsschluss begeben sich die Schüler in die Garderoben,
wobei die 1. und 2. Klassen vom Lehrer der letzten Stunde begleitet
werden |
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3.3 Die Direktion kann einzelnen Schülern mit Aufenthaltsbewilligung
gestatten, sich auch nach Beendigung des Unterrichts in den ihnen
zugewiesenen Räumen und Plätzen aufhalten.
3.4 Als Aufenthaltsräume stehen den Schülern die Aula, Schülertische im
2.Stock entlang des Geländers zur Aula, die Insel und die inneren und
äußeren Schulhöfe zur Verfügung. |
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| 3.5 Der Beachvolleyballplatz und der Hartplatz können im Rahmen der
Schülermitverwaltung in der Mittagszeit und an Nachmittagen (Mo-Fr)
benützt werden, sofern kein LÜ-Unterricht stattfindet und der Direktor
die Bewilligung erteilt. |
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| 4. Weitere Hinweise
4.1 Beschädigungen jeglicher Art sind sofort dem Klassenvorstand zu
melden. Die Verursacher haben die anfallenden Kosten selbst zu tragen.
(z.B.: Beschreiben der Bänke, Beschmutzen der Vorhänge und Mauern,
Beschädigung von Schultafeln, Bekleben der Klassentüren, etc.)
4.2 Sportschuhe, die im Schulgebäude als Hausschuhe getragen werden,
eignen sich nicht zugleich als Hallenschuhe in den Turnsälen! |
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4.3 Getränke und Essen dürfen nicht in Sonderunterrichtsräume
(Informatik, Turnsäle, Ch/Ph/BIUK/BE/WE/ME-Säle) und in die Aula mitgenommen werden.
4.4 Fundgegenstände werden beim Schulwart in der Koje abgegeben.
Verluste sollen im Sekretariat gemeldet werden. Fundgegenstände aus den
Turnsälen werden in einer Vitrine beim Turnsaaleingang ausgestellt. |
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4.5 Unfälle, die sich auf dem Schulweg, im Schulgebäude oder während
einer Schulveranstaltung ereignen, sind sofort, spätestens aber am
folgenden Tag im Sekretariat zu melden. Die Schüler sind über die Schule
unfallversichert.
4.6 Die Schule verfügt über ein modernes Alarmsystem. Bei Ertönen des
Hausalarms haben die Schüler den Anweisungen der Lehrer unverzüglich
Folge zu leisten. |
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5. Stundeneinteilung - Pausen
Vormittag Nachmittag Große Pausen
1. 7.55 - 8.45 7. 13.40 – 14.30 9.40 – 9.55
2. 8.50 - 9.40 8. 14.30 – 15.20 11.40 – 11.50
3. 9.55 - 10.45 9. 15.20 – 16.10
4. 10.50 - 11.40 10. 16.10 – 17.00
5. 11.50 - 12.40 11. 17.00 – 17.50
6. 12.45 - 13.35
Die Hausordnung wurde in der SGA-Sitzung vom 18.10. 2007 beschlossen. |
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TURNSAALORDNUNG
- In den Turnsälen dürfen ausschließlich saubere Hallenschuhe mit
heller Sohle getragen werden. Diese Hallenschuhe dürfen weder im
Freien noch im restlichen Schulgebäude getragen werden.
- Alle Schüler warten im Gang vor dem Turnsaaltrakt auf die
Lehrer.
- Die Schüler kommen mit Hausschuhen zum Turnsaaltrakt. Auch am
Nachmittag müssen die Straßenschuhe in der Hauptgarderobe angezogen
werden.
- Die Schüler gehen im Inneren des Schulgebäudes zu den Turnsälen.
Die Vereine benützen die Eingänge vom Freien her.
- Mitglieder von Vereinen dürfen erst 10 Minuten vor Beginn ihrer
Einheiten in die Garderoben gehen. Vorher können sie sich im Bereich
der Schulwartkoje oder vor dem Schulgebäude aufhalten.
- Am Beachvolleyballplatz wird barfuß gespielt. Anschließend sind
die Füße mit den dafür vorgesehenen Besen, die vor der Gangtür
hängen, zu reinigen.
- Nach der Benützung des Beachvolleyballplatzes dürfen die
Turnsäle nicht mehr betreten werden.
- In die Turnsäle dürfen weder Getränke noch Speisen mitgenommen
werden. Für Getränke im Bereich der Freianlagen dürfen nur
Plastikflaschen verwendet werden.
- TABE-Schüler dürfen die Turnsäle nur unter Aufsicht eines
Lehrers benützen, der Beachvolleyballplatz steht TABE-Schülern nicht
zur Verfügung.
- Die Tür vom Geräteraum zum Hartplatz dient nur dem
Gerätetransport. Der Zugang zum Freien muss über die Gangtüren
erfolgen.
- Tore müssen verankert werden. Das Schaukeln darauf ist verboten.
(Es besteht sogar Lebensgefahr!)
- Die freie Benützung der Plätze im Freien ist nur mit Erlaubnis
(Direktor, LÜ-Lehrer) und auch nur in der Zeit, in der kein
Turnunterricht im Freien stattfindet, möglich.
Die Turnsaalordnung wurde als Zusatz zur Hausordnung in der
SGA-Sitzung vom 10.2.2002 einstimmig beschlossen.
AUSZUG AUS DER BRANDSCHUTZORDNUNG
Verhalten im Brandfall
Bei Brandausbruch
Alarmieren der Feuerwehr Tel. Notruf: 122
Retten
Löschen
Türen des Brandraumes schließen
Aufzüge nicht benützen
Bei Ertönen des Räumungsalarmes sofort das Gebäude verlassen.
Falls dies nicht möglich ist: im Raum bleiben. Türen schließen,
Fenster öffnen, sich den Löschkräften der Feuerwehr bemerkbar
machen. Im Rauch auf den Boden legen= bessere Überlebenschance.
Während des Brandes
Der Feuerwehr die Zufahrten zeigen. Den Anordnungen der Löschkräfte
Folge leisten.
Rettungsversuch nur nach Anweisung der Einsatzkräfte durchführen.
Löschstrahl des Feuerlöschers nicht in Rauch und Flammen, sondern
direkt auf die brennenden Gegenstände richten.
Verhalten bei einem Probealarm:
1. Bei Ertönen des Hausalarms (schrilles Auf-und Abschwellen) ist das
Gebäude unverzüglich entsprechend den Anweisungen des Lehrpersonals und
der Brandschutzbeauftragten zu räumen.
2. Das Verlasen des Gebäudes erfolgt nach dem in jedem Unterrichtsraum
aufgehängten Fluchtplan:
- Klassen im EG verlassen das Schulgebäude durch die Tür im
Turnsaalverbindungsgang in den Innenhof.
- Klassen unter der Aula (im EG) benützen die Tür bei der
Schulwartkoje zum Sportplatz.
- Klassen im 1. Stock benützen die Notstiege im Südtrakt und gehen
zum Parkplatz.
- Klassen im 2. Stock und Schüler/innen in den
Sonderunterrichtsräumen des 2. und 3. Stockes verlassen das Gebäude
über die beiden Hauptstiegen und die Tür bei der Schulwartkoje zum
Sportplatz.
- Das Verlassen des Gebäudes erfolgt geordnet im Klassenverband.
- Schüler außerhalb des Klassenverbandes, d.h. jene in
Aufenthaltsbereichen und im EDV-Bereich (3. Stock) verlassen
ebenfalls das Gebäude.
- Beim Passieren der Brandschutztüren ist Vorsicht geboten. Die
Türen zuerst schließen lassen und dann die Flügeltüre benützen.
3. Nach Beendigung des Alarms geordnet in die Klassen zurückkehren.
Die Brandschutzordnung wurde als Zusatz zur Hausordnung in der
SGA-Sitzung vom 2. 6. 2004
einstimmig beschlossen. |
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