Information für Eltern und Schüler über die Wahlpflichtgegenstände (WPG) 6.–8. Klasse im Rahmen der AHS-Oberstufe

 

1. Allgemeines

 

Ab der 6. Klasse haben alle Schüler/innen Wahlpflichtgegenstände (=WPG) im Ausmaß von 6 Stunden zu wählen. Die Wahl muss in der 5. Klasse, und zwar in der ersten Woche des

2. Semesters erfolgen.

 

2. Terminplan

 

Dez. 03/Jänner 04 Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die WPG und die alternativen Pflichtgegenstände (ab der 7. Klasse).

Jänner 2004 Von den Fachprofessoren werden den Schülerinnen und Schülern die Lehrplaninhalte und Methoden der WPG vorgestellt.

Erste Interessenssichtung: Bekanntgabe der von der 6.‑8. Klasse gewünschten WPG sowie der alternativen Pflichtgegenstände. (Ihre Wahl kann Auswirkungen auf die WPG haben).

Anfang Februar 2004 Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den zustandegekommenen Kursen aus.

1. Woche im 2. Sem.                        Definitive Anmeldung für WPG mit Unterschrift der Eltern.

 

3. Stundentafel der WPG in der 6.‑8. Klasse

 

3.1 Als WPG kommen in Frage:

 

a) Zusätzlich1)

Wahlpflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Summe

Lebende Fremdsprache 2) (z.B. It, Sp)
mündlich maturafähig

3*

3

3

9

Lebende Fremdsprache2) (z.B. It, Sp)
nicht maturafähig

2*

2

2

6

Lebende Fremdsprache2) (z.B. It, Sp)
nicht maturafähig

2

2

2

6

Angewandte computerunterstützte Geometrie (ACG)3)

2

2

4

Naturwissenschaftliches Praktikum

2

2

4

Informatik 4)

2

2

2

6

Musikerziehung/Bildnerische Erziehung 5)

2

2

4

Kunstwerkstatt (Fächerübergreifender WPG) 6)

2

2

2

6

 

*) Freigegenstand (Eröffnungsziffer 12)

b) Zur Vertiefung und Erweiterung 7)

Wahlpflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Summe

Religion

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Deutsch

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Fremdsprachen8) (z.B. E,  L, F, Sp)

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Geschichte u. Sozialkunde, Politische Bildung und

Rechtskunde

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Geografie und Wirtschaftskunde 

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Mathematik

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Biologie und Umweltkunde

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Chemie

(2)

(2)

2 od. 4

Physik

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Informatik

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Psychologie, Pädagogik und Philosophie  

(2)

(2)

2 od. 4

Musikerziehung  

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

Bildnerische Erziehung  

(2)

(2)

(2)

2 od. 4

 

 

3.2 Anmerkung zur Stundentafel

 

1)  Die zusätzlichen WPG   müssen ‑ falls gewählt ‑ bis einschließlich 8. Klasse durchgehend gebucht werden. (6., 7. und 8. Kl.: Kunstwerkstatt,  Lebende Fremdsprachen, Informatik; 

     7. und 8. Kl:  ACG,  Naturwissenschaftliches Praktikum,  ME, BE)

 

2)  Besonders für sprachlich begabte und interessierte Schüler (Euro-Schüler/innen):

     3 Varianten sind möglich:

Variante I: Beginn in der 6. Kl. als Freigegenstand (3-st) mit der Eröffnungsziffer 12 und Fortsetzung mit 6 Stunden WPG (3-st/7.Kl. und 3-st/8.Kl.). Mündlich maturafähig.

Variante II: Beginn in der 6. Kl. als Freigegenstand (2-st) mit der Eröffnungsziffer 12 und Fortsetzung mit 4 Stunden WPG (2-st/7.Kl. und 2-st/8.Kl). Vorteil: Bei 4 Stunden WPG für die Lebende Fremdsprache bleiben noch 2 Stunden für einen vertiefenden WPG übrig.

Variante III: Beginn in der 6. Kl. als WPG mit der Eröffnungsziffer 5.

3)  Besonders für Schüler/innen, die ein technisches Studium anstreben.

 

4)  Informatik als zusätzlicher WPG ist nur im Euro-Bell´arti - Gymnasium wählbar.

     Mündlich maturafähig.

 

5)  Fortsetzung des vom Schüler nach der 6. Klasse nicht gewählten alternativen Pflichtgegen-standes (BE od. ME). Damit besteht die Möglichkeit, ab der 7. Klasse ME und BE zu besuchen.

 

6)  Der fächerübergreifende WPG “Kunstwerkstatt” für Schüler/innen im Schulversuch “Bell´arti – Gymnasium” umfasst folgende Fächerkombinationen: 6. Kl.: ME/BE, 7. Kl.: D/ME, 8.Kl.: BE/D.

Folgende Fächer können im Rahmen der RP zur vertiefenden Schwerpunktprüfung herangezogen werden: 7.Kl.: Deutsch und ME (soweit ME in der 7. und 8.Kl. als alternativer Pflichtgegenstand gewählt wurde), 8.Kl.: Deutsch und BE (soweit BE in der 7. und 8.Kl. als alternativer Pflichtgegenstand gewählt wurde)

 

7)  Die vertiefenden WPG können folgendermaßen belegt werden:

a) 6. und 7. Klasse (= 4 Wstd.)

b) 7. und 8. Klasse (= 4 Wstd.)

c) nur 7. oder 8. Klasse (= 2 Wstd.), wenn damit die Summe der insgesamt zu wählenden WPG
(6 Stunden) erfüllt wird

d) BU wird in der 7. Klasse des Gymnasiums nicht unterrichtet. Trotzdem kann dieser Gegenstand auch in der 7. Kl. als WPG gebucht werden.

e) Der fächerübergreifende WPG “Kunstwerkstatt” muss von der 6. – 8. Klasse gewählt werden. Damit wird für die “Bell´arti”-Oberstufe durch diesen WPG ein Schwerpunkt gesetzt.

 

8)  Unter diesen Fremdsprachen sind jene zu verstehen, die vom Schüler bereits als Pflichtgegenstand besucht werden (z.B.: Latein, Englisch, Französisch, Spanisch)

 

 

3.3 Weitere Anmerkungen zu den WPG:

 

Überbuchung

Alle Schüler/innen von Euro, Bell´arti und Network müssen 6 Stunden WPG "inskribieren“. Leistungsfähige und interessierte Schüler können dieses vorgeschriebene Ausmaß auch „überbuchen“. Für den betreffenden Schüler gilt ein überbuchter WPG als Freigegenstand. Es ist aber zu beachten, dass durch dieses Überbuchen keine Gruppen mit mehr als 15 Schülern entstehen. Die Anmeldung für eine „Überbuchung“ erfolgt erst zu Beginn des Schuljahres. Die Schwerpunktprüfung im Rahmen der mündlichen RP kann auch im überbuchten WPG abgelegt werden.

 

Eröffnungszahl / Gruppenbildung

Für die Eröffnung eines WPG gilt die Mindestanzahl 5, für die Weiterführung kann diese Anzahl auch sinken.

 

Anzahl der WPG

Jede Schule hat ein gewisses Kontingent an WPG, das sie nicht überschreiten darf. Dies hängt von der Anzahl der 6. bis 8. Klassen ab. Die Anzahl aller 6. bis 8. Klassen multipliziert mit 4 ergibt das Kontingent der möglichen WPG‑Gruppen pro Schule.

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

WPG sind alternative Pflichtgegenstände und daher ‑ was das Aufsteigen, eventuelle Wiederholungsprüfungen und das Wiederholen von Klassen betrifft ‑ wie Pflichtgegenstände zu behandeln. Es gibt in den WPG  mündliche Prüfungen, Hausübungen usw., allerdings keine Schularbeiten (Ausnahme: ACG  als zusätzlicher WPG  in der 7. und 8. Klasse).

Wenn ein Schüler eine Klasse wiederholen muss, er aber den WPG nicht wiederholen kann, weil dieser WPG  im Jahr des Wiederholens nicht geführt wird, muss er den WPG wechseln.

 

 

4. Beispiele individueller Wahl von WPG

 

Bell´arti Gymnasium

Schüler/in

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

A

 

ME/BE (2)

D/ME (2)

BE/D (2)

 

 

 

Euro-Gymnasium

Schüler/in

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

A

 

Spanisch (FG/3)

Spanisch (WPG/3)

Spanisch (WPG/3)

B

 

GWK (2)

GWK (2)

Französisch (2)

C

 

Englisch (2)

Englisch (2)

BU (2)

D

 

Italienisch (FG/2)

Italienisch (2)

Italienisch (2)
+ GSK (2)

E

 

   Informatik (2)

    Informatik (2)

   Informatik (2)

 

 

Network-Realgymnasium

Schüler/in

5. Klasse

6. Klasse

7. Klasse

8. Klasse

A

 

GWK (2)

GWK (2)

PPP (2)

B

 

Englisch (2)

Englisch (2)

BU (2)

C

 

Spanisch (2)

Spanisch (2)

Informatik (2)

D

 

Italienisch (2)

Italienisch (2)

Italienisch (2)

E

 

Italienisch (FG/2)

Italienisch (2)

Italienisch (2)

GWK (2)

F

 

-

Naturwiss. Praktikum (2)

 

Naturwiss.

Praktikum (2)

    PPP (2)

G

 

 

ACG (2)

Englisch (2)

ACG(2)

 

 

 

5) Allgemeine Bestimmungen zur  Reifeprüfung

Es müssen mindestens vier verschiedene Prüfungsgebiete gewählt werden, darunter muss zumindest eine lebende Fremdsprache sein (schriftlich oder mündlich).

 

Varianten der Reifeprüfung

Variante A                        Variante B                        Variante C

4 Klausurarbeiten                        3 Klausurarbeiten                        3 Klausurarbeiten

3 mündliche Prüfungen                        4 mündliche Prüfungen                        3 mündliche Prüfungen

                                                1 Fachbereichsarbeit

Gegenstände bei der schriftlichen Reifeprüfung

Bei 3 Klausurarbeiten: D, M, L oder lebende FS

Bei 4 Klausurarbeiten: D, M, L oder lebende FS, ACG/BU/PH oder lebende FS

 

6) Zur mündlichen Reifeprüfung

 

Gegenstandsgruppen der mündlichen Reifeprüfung

Gruppe A: R, D, GSK, PuP, ME, BE

Gruppe B: Fremdsprachen und die Fremdsprache aus WPGa) – maturafähig nach 9 Stunden
(6.-8.Kl.)

Gruppe C: GWK, M, ACG (auch als WPG), BU, CH, PH, Inf (auch als WPG)

 

Wahl der Prüfungsgegenstände

 

Euro/Bell´arti - Gymnasium

Mindestens ein Prüfungsgebiet aus B, mindestens ein Prüfungsgebiet aus A oder C

 

Network - Realgymnasium

Mindestens ein Prüfungsgebiet aus B, mindestens ein Prüfungsgebiet aus C

 

Weitere Bestimmungen zur mündlichen Reifeprüfung

 

 

 

 

 

 

Kernfragen

Beziehen sich auf wesentliche Bereiche des Oberstufenstoffes im Hinblick auf die Lernziele des jeweiligen Prüfungsgebietes.

 

Im Laufe des 1. Semesters der 8. Klasse sind die Schüler vom Lehrer auf wesentliche Lernziele und Themenbereiche des jeweiligen Prüfungsgebietes hinzuweisen.

 

Spezialfragen

Beziehen sich auf Teilgebiete aus den Themenbereichen des gesamten Oberstufenstoffes, vertiefend mit höheren Anforderungen an Detailkenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten. Der Kandidat muss zu Beginn des 2. Semesters der 8. Klasse in jedem PG im Einvernehmen mit dem Fachprüfer den Themenbereich bekanntgeben.

 

Schwerpunktprüfung bei der mündlichen Reifeprüfung

Die vertiefende Schwerpunktprüfung bei der mündlichen RP kann in drei Varianten abgelegt werden:

 

Variante 1:   Als vertiefende Schwerpunktprüfung in jenem Fach, in dem ein vertiefender WPG besucht wurde (z.B.: Englisch oder  BIUK oder GWK)

Variante 2:   Als fächerübergreifende Schwerpunktprüfung, wobei zwei Prüfungsgegenstände miteinander zu verbinden sind (z.B.: Informatik/Mathematik oder GSK/Rk).

Variante 3:   Als vertiefende Schwerpunktprüfung in Zusammenhang mit einer Fachbereichsarbeit

 

Wenn ein Gegenstand in der 8. Klasse negativ abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit dieses Nicht Genügend im Rahmen der Reifeprüfung auszubessern: Jahresprüfung. Diese besteht aus einer mündlichen und ‑ falls es sich um einen Schularbeitengegenstand handelt, der nicht zur schriftlichen Reifeprüfung gewählt wurde, ‑ auch aus einer schriftlichen Prüfung. Diese dauert 2 Stunden und findet an dem auf die letzte Klausur folgenden Unterrichtstag statt.

 

 

12/2003