Linz, 09.04.03

Dienststellenausschuss

Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss

Schülervertretung

Elternvertretung

am BG/BRG Ramsauerstr. 94

4020 Linz

 

 

Stellungnahme zur Entlastungsverordnung 2003

 

 

Wir lehnen den Entwurf des bm:bwk zur Entlastungsverordnung 2003 einstimmig ab, da er sich auf unseren Schulsstandort wie folgt auswirkt:

 

 

Schulautonomie am Ramsauergymnasium

 

Am Ramsauergymnasium haben in den letzten 5 Jahren (u.a. auf vier mehrtägigen Schulklausuren)   intensive Schulentwicklungsprozesse stattgefunden, die zur Erstellung von drei schulautonomen Schwerpunkten (Bell´arti – Network – Euro) geführt haben.

Die Entlastungsverordnung 2003 bedingt, dass keiner der drei Schwerpunkte mit der reduzierten Stundenanzahl mehr durchführbar ist. Genau jene Gegenstände, aus denen der  schulautonome Schwerpunkt gebildet worden ist, können nicht mehr gekürzt werden, weil sie bereits am unteren Limit sind. Jahrelange Arbeit von Dutzenden von Lehrerinnen und Lehrern wird somit mit einem Strich hinfällig. Für das Schuljahr 2003/2004 haben sich 170 Schülerinnen und Schüler für diese  drei Schwerpunkte angemeldet, deren Durchführung nun nicht mehr möglich ist. Damit werden  170 Eltern und  deren Schüler vor den Kopf gestoßen. 

 

 

Schulversuche am Ramsauergymnasium

 

Ab dem Schuljahr 2002/03 laufen Schulversuche zur schulautonomen Oberstufe ( Bell´arti – Network – Euro), die nach einem umfassenden Diskussions- und Bewilligungsprozess (seitens des bm:bwk) nun umgesetzt werden.  Die Schüler, die derzeit mit diesen  Schulversuchen (in der 5. Klasse) begonnen haben, könnten ihn nicht mehr fortsetzen. Ein administratives und pädagogisches Chaos über Jahre hinaus  wäre die Folge davon. Für die Durchführung des Schulversuches Network war die Anschaffung eines Notebooks (€ 1.900)  durch die Eltern eine unbedingte Voraussetzung. Unser im Schulzweig Euro geplantes Angebot einer maturafähigen dritten lebenden Fremdsprache ist nicht mehr durchführbar. Das in diesem Schulzweig geplante Fach „Europäische Geschichte, Politik und Kultur“ müsste ebenfalls entfallen.

 

Reifeprüfung und Wahlpflichtgegenstände

 

Durch die Reduzierung der WPG auf 6 bzw. 8 Stunden wird in die bereits vollzogene Wahl von WPG und damit auch in die Abwicklung der Reifeprüfung massiv eingegriffen. Zum Beispiel können Schüler die gesetzlich vorgeschriebene vertiefende RP nicht mehr absolvieren, wenn sie bereits den Kurzkurs  „3. Lebende   Fremdsprache“ gewählt haben.

 

Bei der Reifeprüfung für Französisch wird  seit 2003 eine Hörverständnisleistung (vgl. mit Englisch) gefordert, eine Leistung, die mit 3 Stunden (!) Kürzung im Laufe des 6-jährigen Curriculums nicht mehr erbracht werden kann.

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

Mag. Dietmar Hanz (DA)

 

Dr. Anton Brandner (GBA)

 

Robert Kislinger (Schülervertretung)

 

Dr. Wolfsgruber (Elternvertretung)