FRÜHWARNSYSTEM (§ 19, 3a SchUG)
Ø
Sinn der Frühwarnung
Durch rechtzeitige beratende Gespräche
mit den Eltern ein drohendes Nicht
genügend
in der Schulnachricht über das 1.
Semester und im Jahreszeugnis zu verhindern.
Gesetzestext: (§ 19, 3a Schulunterrichtsgesetz):
„Wenn die Leistungen eines
Schülers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand
zum Ende des 1. oder 2. Semesters mit
„Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist dies den Erziehungsberechtigten
unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler
sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden
Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben. Dabei sind insbesondere leistungsfördernde Maßnahmen zur Vermeidung
dieser negativen Beurteilung ( z.B. Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung
der individuellen Lern-und Leistungsstärken, Fördermöglichkeiten,
Förderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu beraten.“
Ø
Termin: 8. Klassen
(Schulversuch: Aufhebung der Semestereinteilung)
Ende November 2005 bis Mitte
März 2006
Ende November 2005 bis Ende Mai 2006
Das „frühe Frühwarnsystem“ soll dazu beitragen, dass bereits im 1.
Semester alle Chancen genutzt werden, negative Leistungen sukzessive zu
verbessern, damit das Schuljahr erfolgreich abgeschlossen werden kann. Bis
spätestens Ende Mai 2006 werden von den Lehrerinnen und Lehrern im Normalfall schriftliche Frühwarnungen
ausgegeben. Auch eine mündlich ausgesprochene
Frühwarnung (z.B. im Rahmen der Sprechstunde) ist ausreichend.
Die Eltern werden im
Zusammenhang mit der Frühwarnung zu
einem Beratungsgespräch eingeladen. Auch
der Elternsprechtag bietet Gelegenheit für ein Beratungsgespräch.
Dabei sollen folgende
Themen besprochen werden:
Die Teilnahme von Schülern
(besonders der Oberstufe) beim Beratungsgespräch ist in manchen Fällen
sinnvoll.
Eltern sollen die Einladung
zum Beratungsgespräch zu kommen unbedingt annehmen. Wenn Eltern nicht an die
Schule kommen, soll daraus den Schülern kein Nachteil erwachsen. Es können Beratungsgespräche auch mit dem Schüler allein
stattfinden. Der Sinn der Frühwarnung bleibt erhalten.